Kanzlei Mechriki & Kollegen · Bremen

Baurecht & Immobilienrecht
Sicher bauen, sicher kaufen.

Bauvertrag, Baumängel, WEG-Streit oder Immobilienkauf — wir begleiten Bauherren, Käufer, Eigentümer und Vermieter durch jede Phase, sachlich und mit Blick auf Ihr wirtschaftliches Interesse.

Unsere Leistungen

Baurecht & Immobilienrecht —
was wir für Sie tun.

Ob Neubau, Sanierung oder Immobilienkauf — bei hohen Investitionen zahlt sich eine rechtliche Prüfung im Vorfeld aus. Wir prüfen Bauverträge vor der Unterschrift, setzen Ihre Ansprüche bei Baumängeln durch und begleiten Sie bei Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft.

Als Käuferin, Käufer, Bauherr oder Vermieter profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den Bremer Amts- und Landgerichten sowie dem Grundbuchamt — praxisnah, verständlich erklärt und mit klarer Kosteneinschätzung vorab.

  • Bauverträge (BGB/VOB) prüfen und gestalten
  • Baumängel und Gewährleistungsansprüche durchsetzen
  • Abnahme von Bauleistungen rechtssicher begleiten
  • WEG-Beschlüsse anfechten, Eigentümerversammlungen begleiten
  • Grundstücks- und Immobilienkaufverträge prüfen
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten (Grenzbebauung, Überbau)

Ihre Kanzlei für dieses Thema

Unser Team aus Mechriki & Kollegen begleitet Sie in diesem Rechtsgebiet — persönlich, erfahren und mit klarer Kommunikation.

Kosten: Die Kosten richten sich nach dem Streitwert gemäß RVG — bei Bau- und Immobiliensachen oft mit höherem Gegenstandswert. Eine Rechtsschutzversicherung mit Baurechtsschutz-Baustein übernimmt die Kosten häufig. Im Erstgespräch klären wir Erfolgsaussichten und Kosten transparent.

Ersteinschätzung anfordern
So gehen wir vor

Ihr Weg zu Ihrem Recht

1

Unterlagen sichten

Bauvertrag, Kaufvertrag, Mängelprotokoll oder WEG-Beschluss — wir prüfen die Ausgangslage.

2

Einschätzung

Wir sagen Ihnen klar, welche Ansprüche bestehen und wie realistisch die Durchsetzung ist.

3

Außergerichtlich

Häufig lässt sich mit einem anwaltlichen Schreiben oder Verhandlungen eine Lösung erzielen.

4

Gericht

Wenn nötig, vertreten wir Sie vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.

Ratgeber

Wissen zum Baurecht & Immobilienrecht

Verständlich erklärt — die wichtigsten Fragen rund um Baurecht & Immobilienrecht.

Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen zum Baurecht & Immobilienrecht

Wichtige Urteile verständlich erklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Baurecht & Immobilienrecht

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.

Eigene Frage stellen

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken in der Regel fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), bei VOB/B-Verträgen häufig vier Jahre. Melden Sie Mängel schriftlich und zeitnah, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Nein. Bekannte Mängel sollten Sie im Abnahmeprotokoll ausdrücklich vorbehalten — sonst verlieren Sie unter Umständen Ihre Rechte dafür. Wir begleiten die Abnahme oder prüfen das Protokoll vorab.

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung beim zuständigen Gericht erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Diese Fristen sind strikt — handeln Sie zügig.

Ja, gerade weil der Notarvertrag rechtlich bindend wird. Wir prüfen Kaufvertrag, Grundbuch und — soweit vorhanden — Teilungserklärung vorab auf Risiken und unklare Klauseln.

Gut vorbereitet

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Diese Unterlagen helfen uns, Ihren Fall im Erstgespräch schnell und konkret einzuschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem — kommen Sie mit dem, was Sie haben.

Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich — an allen drei Standorten.

Persönlich für Sie da

Baurecht & Immobilienrecht? Wir prüfen Ihren Fall.

Eine ehrliche Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten — 149 €, anrechenbar und diskret.

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