Kanzlei Mechriki & Kollegen · Bremen

Erbrecht
Nachlass regeln. Ansprüche sichern.

Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft? Wir gestalten Ihren Nachlass vorausschauend und setzen Ihre Ansprüche als Erbe konsequent durch.

Wichtige Fristen
6 Wochen
Erbausschlagung
3 Jahre
Pflichtteil

Erbausschlagung: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls — bei überschuldetem Nachlass unbedingt prüfen, sonst haften Sie für die Nachlassschulden.

Pflichtteil: 3 Jahre Verjährungsfrist ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung.

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Unsere Leistungen

Erbrecht —
was wir für Sie tun.

Im Erbfall treffen Trauer und rechtliche Fragen aufeinander — oft unter Verwandten. Wer enterbt wurde, hat häufig dennoch Anspruch auf den Pflichtteil. Wer erbt, muss sich mit Fristen, Erbengemeinschaft und Nachlassverbindlichkeiten auseinandersetzen.

Wir beraten vorausschauend bei der Gestaltung von Testament und Vorsorgevollmacht und vertreten Sie konsequent bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen.

  • Testament und Erbvertrag gestalten
  • Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren
  • Erbengemeinschaft auseinandersetzen
  • Erbausschlagung und Fristen prüfen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Testamentsanfechtung und Erbenermittlung

Ihr Ansprechpartner

IMIsabella Mensah Isabella MensahRechtsanwältin in Anstellung

Kosten: Die Kosten richten sich nach dem Nachlass- bzw. Gegenstandswert gemäß RVG. Für die Testamentsgestaltung vereinbaren wir meist ein transparentes Pauschalhonorar. Im Erstgespräch nennen wir die Kosten konkret.

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So gehen wir vor

Ihr Weg zu Ihrem Recht

1

Bestandsaufnahme

Wir klären Ihre Rolle — Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Erblasser.

2

Fristen prüfen

Ausschlagung (6 Wochen) und Pflichtteil (3 Jahre) sind fristgebunden.

3

Strategie

Wir setzen Ansprüche durch oder gestalten Ihren Nachlass rechtssicher.

4

Durchsetzung

Außergerichtlich oder vor dem Nachlass- bzw. Landgericht.

Ratgeber

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Damit wir Ihre Anfrage dem richtigen Ansprechpartner zuordnen und die passenden Fristen im Blick behalten.

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Pflichtteil: 3-Jahres-Verjährungsfrist Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Handeln Sie rechtzeitig.
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Sehr wahrscheinlich ja. Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, teils Eltern) haben auch bei Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ausgezahlt in Geld. Dazu gehört ein Auskunftsanspruch über den Nachlasswert.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung, spätestens nach 30 Jahren. Handeln Sie rechtzeitig, um den Anspruch nicht zu verlieren.

Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Dafür haben Sie nur sechs Wochen ab Kenntnis. Wir prüfen den Nachlass und beraten Sie zur richtigen Entscheidung.

Nicht zwingend — ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Bei größerem Vermögen, Immobilien oder Unternehmen ist eine anwaltliche Gestaltung dennoch sehr zu empfehlen.

Gut vorbereitet

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Diese Unterlagen helfen uns, Ihren Fall im Erstgespräch schnell und konkret einzuschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem — kommen Sie mit dem, was Sie haben.

Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich — an allen drei Standorten.

Persönlich für Sie da

Erbschaft, Pflichtteil, Testament — wir klären Ihren Fall.

Vorausschauend gestalten oder konsequent durchsetzen — ehrlich, diskret und auf Ihre Interessen zugeschnitten.