Datenschutz, IT-Verträge, Abmahnungen und Online-Auftritt: Wir machen Ihr digitales Geschäft rechtssicher und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Die Digitalisierung schafft Chancen — und rechtliche Risiken: eine fehlerhafte Datenschutzerklärung, ein unklarer Softwarevertrag oder eine Abmahnung wegen eines Bildes auf der Website können schnell teuer werden. Im IT-Recht greifen Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht ineinander.
Wir beraten Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen rund um DSGVO und Datenschutz, gestalten und prüfen IT- und Softwareverträge, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und machen Ihren Online-Auftritt rechtssicher.
Martin G. MechrikiFachanwalt für Familienrecht · Kanzleiinhaber Kosten: Erstberatung und Aufwand richten sich nach dem RVG bzw. einer transparenten Vergütungsvereinbarung. Bei Abmahnungen prüfen wir die geltend gemachten Kosten kritisch — überhöhte Forderungen lassen sich oft erheblich reduzieren. Die Kosten nennen wir vorab.
Ersteinschätzung anfordernBei Abmahnung oder Datenpanne zählt Zeit — wir prüfen Fristen und Risiken sofort.
Wir analysieren Vertrag, Abmahnung oder Online-Auftritt auf rechtliche Schwachstellen.
Wir gestalten rechtssichere Verträge, geben modifizierte Unterlassungserklärungen ab oder wehren Forderungen ab.
Auf Wunsch begleiten wir die laufende Compliance — von der DSGVO bis zum AGB-Update.
Verständlich erklärt — die wichtigsten Fragen rund um IT-Recht.
Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, AV-Verträge und Datenpannen: Wie Sie Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufstellen und Abmahnungen vermeiden.
IT-RechtUrheberrecht, Wettbewerb oder Filesharing: Warum Sie eine Abmahnung nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft unterschreiben sollten.
IT-RechtSoftwareentwicklung, SaaS, Pflege und Cloud: Welche Regelungen einen IT-Vertrag rechtssicher machen — und Streit über Mängel und Kosten vermeiden.
IT-RechtImpressum, Datenschutzerklärung und AGB: Welche Pflichtangaben jede Website braucht — und wie Sie teure Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum vermeiden.
IT-RechtCookie-Banner richtig gestalten: Wann nach § 25 TDDDG und DSGVO eine Einwilligung nötig ist, wie ein rechtssicherer Consent aussieht und welche Banner abmahngefährdet sind.
IT-RechtWer einen Online-Shop betreibt, muss Verbraucher korrekt über das Widerrufsrecht informieren. Welche Pflichten gelten, was die „Button-Lösung“ verlangt und wo Abmahnungen drohen.
IT-RechtJede Person darf nach Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre Daten verlangen — und bei Verstößen Schadensersatz nach Art. 82 fordern. Wie der Anspruch durchzusetzen ist und was Unternehmen beachten müssen.
IT-RechtNach einer Datenpanne bleibt wenig Zeit: Binnen 72 Stunden ist oft die Aufsichtsbehörde zu informieren, manchmal auch die Betroffenen. Welche Pflichten gelten und wie Sie richtig reagieren.
Wichtige Urteile verständlich erklärt.
Ein Gewinnspiel mit vorausgefülltem Cookie-Häkchen landete vor dem BGH — mit Blick nach Luxemburg. Das Grundsatzurteil zur Cookie-Einwilligung wirkt bis heute nach.
BGH · IT-Verträge & AGBEin Telekommunikationsanbieter verwies im Papier-Bestellformular nur auf online abrufbare AGB — ohne konkrete Fassung zu nennen. Der BGH erklärt diese Einbeziehung für unwirksam.
BGH · DatenschutzBeim Facebook-„Scraping“ wurden Daten von Millionen Nutzern abgegriffen — ganz ohne Hackerangriff, nur durch eine Sicherheitslücke. Der BGH klärt, wer dafür Schadensersatz bekommt.
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Eigene Frage stellenUnterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und zahlen Sie nicht vorschnell. Abmahnungen sind oft zu weit gefasst oder die Kostenforderung ist überhöht. Wir prüfen die Berechtigung und geben — falls nötig — eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Beachten Sie aber die gesetzte Frist.
Ja. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das geschieht schon beim Aufruf der Seite (IP-Adresse, Cookies, Kontaktformular) — verlangt die DSGVO eine Datenschutzerklärung sowie ein korrektes Impressum. Fehlen sie oder sind sie fehlerhaft, drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Entscheidend sind Leistungsumfang, Abnahme, Gewährleistung, Nutzungsrechte, Pflege/Support, Haftung und — bei SaaS/Cloud — Verfügbarkeit (SLA) und Datenschutz. Unklare Verträge führen später zu Streit über Mängel und Kosten. Wir gestalten und prüfen Verträge für beide Seiten.
Eine meldepflichtige Datenpanne muss in der Regel binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden; betroffene Personen sind ggf. zu informieren. Wir bewerten die Meldepflicht, unterstützen bei der Meldung und helfen, Haftungsrisiken zu begrenzen.
Diese Unterlagen helfen uns, Ihren Fall im Erstgespräch schnell und konkret einzuschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem — kommen Sie mit dem, was Sie haben.
Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich — an allen drei Standorten.
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