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Schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 Werktagen mit einer ehrlichen Einschätzung und konkreten nächsten Schritten.

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Alle Angaben unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis (§ 43a BRAO). Pflichtfelder sind mit * markiert.

Wir nutzen Telefon & E-Mail ausschließlich, um Sie für Ihr Anliegen zu erreichen — kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte.

  • Anrechenbar & unverbindlich
  • Antwort in der Regel innerhalb von 2 Werktagen
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So erreichen Sie uns

Hauptsitz Bremen
Am Winterhafen 3
28217 Bremen
Telefon
0421 · 610 322 81
E-Mail
info@mechriki.de
Termine & Erreichbarkeit
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Telefonisch: Mo, Di, Do 9:00–12:00 & 13:00–17:00 · Mi & Fr 9:00–13:00

Unsere Standorte

Bremen · HauptsitzAm Winterhafen 3, 28217 Bremen
BremerhavenBülowstraße 9, 27570 Bremerhaven
OldenburgBloherfelder Straße 129, 26129 Oldenburg

Zentrale Terminvereinbarung für alle Standorte: 0421 · 610 322 81. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung — auch außerhalb der Sprechzeiten.

Häufige Fragen

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Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.

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Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos und unverbindlich. Die Erstberatung selbst kostet pauschal 149 € (inkl. USt.) und wird bei Mandatserteilung vollständig auf unser Honorar angerechnet. Eine schriftliche Honorarvereinbarung schließen wir vor jedem Mandat.

In der Regel melden wir uns innerhalb von 2 Werktagen. Bei dringenden Fällen — etwa laufenden Fristen wie der 3-Wochen-Frist bei einer Kündigung oder der 2-Wochen-Frist bei einem Strafbefehl — bearbeiten wir Ihre Anfrage bevorzugt. Rufen Sie in solchen Fällen am besten direkt an: 0421 · 610 322 81.

Ja. Sofern kein persönliches Erscheinen erforderlich ist, beraten wir Sie gerne telefonisch oder per Videokonferenz. So sparen Sie sich die Anfahrt — gerade für Mandanten außerhalb Bremens ist das oft die bequemste Lösung. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach darauf an.

In vielen Fällen ja — abhängig vom Rechtsgebiet und Ihrem Vertrag. Wir prüfen das gerne für Sie und übernehmen auf Wunsch die komplette Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, einschließlich der Deckungsanfrage. Geben Sie Ihre Versicherung einfach bei der Anfrage mit an.

Nein. Eine Kontaktanfrage ist vollkommen unverbindlich. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn wir es Ihnen ausdrücklich bestätigen und Sie uns beauftragen. Alle Angaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a BRAO.