Im Erbfall treffen emotionale Belastung und rechtliche Fristen aufeinander. Geben Sie uns in wenigen Minuten einen Überblick — wir prüfen Ihren Fall und melden uns in der Regel innerhalb von 2 Werktagen. Bei drohenden Fristen rufen Sie uns direkt an: 0421 · 610 322 81.
Ob Pflichtteil, Erbausschlagung oder Erbengemeinschaft — schildern Sie uns Ihre Situation in rund 8 Minuten. Wir prüfen laufende Fristen und melden uns mit den nächsten Schritten.
Gut zu wissen: Die Frist zur Erbausschlagung beträgt nur 6 Wochen. Steht eine Frist kurz vor dem Ablauf, rufen Sie uns lieber direkt an.
Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben. Alles andere ist freiwillig.
Sie erhalten umgehend eine Bestätigung, dass Ihre Anfrage sicher angekommen ist.
Isabella prüft Ihre Angaben persönlich — keine anonyme Poolbearbeitung.
In der Regel innerhalb von 2 Werktagen, telefonisch oder per E-Mail — wie von Ihnen gewünscht.
Persönlich zuständig für Ihre Anfrage Isabella Mensah Rechtsanwältin in Anstellung Damit Sie Ihre Anfrage mit gutem Gefühl absenden — hier die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Etwas Unklares dabei? Rufen Sie uns an, wir helfen sofort weiter.
Eigene Frage stellenDas Ausfüllen des Formulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Im Anschluss vereinbaren wir die Erstberatung (149 €, bei Mandatserteilung angerechnet) — die weiteren Kosten besprechen wir vorher offen mit Ihnen. Sie entscheiden danach in Ruhe.
Nein. Mit dem Absenden geht keinerlei Verpflichtung einher. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir es Ihnen ausdrücklich bestätigen und Sie uns ausdrücklich beauftragen. Bis dahin sind Sie zu nichts gebunden.
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns in der Regel innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen — auf dem von Ihnen gewünschten Weg (Telefon oder E-Mail). Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Situation und einen Vorschlag für die nächsten Schritte. Bei dringenden Fällen mit laufenden Fristen geht es entsprechend schneller.
Sehr sicher. Die Übertragung erfolgt SSL-verschlüsselt, Ihre Angaben werden ausschließlich intern verarbeitet und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In vielen Fällen ja — je nach Rechtsgebiet und Vertrag. Wir prüfen das gerne für Sie und übernehmen auf Wunsch die komplette Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, einschließlich der Deckungsanfrage. Geben Sie Ihre Versicherung einfach im Gespräch an.
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