Eine Kündigung trifft die meisten unvorbereitet — und die wichtigste Frist ist kurz: Nur drei Wochen haben Sie Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war.
Dieser Ratgeber erklärt, was Sie nach Erhalt einer Kündigung sofort tun sollten, wann eine Kündigung unwirksam ist und wie eine Abfindung zustande kommt.
Die 3-Wochen-Frist — handeln Sie sofort
Ab Zugang der schriftlichen Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen. Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Unterschreiben Sie keine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung, bevor Sie die Kündigung anwaltlich haben prüfen lassen. Das kann Ihre Rechte und Ihr Arbeitslosengeld kosten.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
- Fehlende soziale Rechtfertigung (bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes)
- Formfehler — z. B. keine Schriftform oder falscher Unterzeichner
- Fehlende Anhörung des Betriebsrats
- Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit)
- Fehlende oder unzureichende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
Wie kommt eine Abfindung zustande?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur selten. In der Praxis enden die meisten Kündigungsschutzverfahren jedoch mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird — als Gegenleistung dafür, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden. Je besser Ihre Erfolgsaussichten, desto höher fällt sie aus.
