Eine Scheidung ist selten nur ein juristischer Vorgang — sie ist ein tiefer Einschnitt in das Leben beider Partner und oft der ganzen Familie. Umso wichtiger ist es, den Ablauf zu kennen und die Weichen früh richtig zu stellen, um unnötigen Streit, Zeitverlust und Kosten zu vermeiden.
Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Scheidung in Bremen abläuft, welche Voraussetzungen gelten, welche Folgesachen zu regeln sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die gute Nachricht vorweg: Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller, günstiger und schonender als ein streitiges Verfahren. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Aufwand und Kosten erheblich senken.
Das Trennungsjahr — die wichtigste Voraussetzung
Vor der Scheidung steht in aller Regel das Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Das Gesetz vermutet erst dann, dass die Ehe gescheitert ist.
Wichtig: Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn die Eheleute getrennte Lebensbereiche haben ("Trennung von Tisch und Bett"). Nur in echten Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Einvernehmlich oder streitig?
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und ihre Folgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder) einig. Es genügt, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellt; der andere stimmt zu. Das spart Zeit und Kosten.
Bei der streitigen Scheidung werden die Folgesachen vor Gericht geklärt. Das dauert länger und ist teurer — manchmal aber unvermeidbar. Wir prüfen, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Ablauf und Dauer
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in Bremen nach Ablauf des Trennungsjahres meist 4 bis 6 Monate. Streitige Verfahren mit mehreren Folgesachen können sich über ein Jahr und länger hinziehen.
- Trennungsjahr abwarten (in der Regel)
- Scheidungsantrag durch den Anwalt beim Familiengericht Bremen
- Versorgungsausgleich wird vom Gericht eingeholt
- Mündlicher Termin vor dem Familiengericht
- Scheidungsbeschluss — nach Rechtskraft sind Sie geschieden
Die Folgesachen im Überblick
Mit der Scheidung sind zahlreiche Folgen zu regeln, die als Folgesachen bezeichnet werden. Einige werden auf Antrag im sogenannten Scheidungsverbund gemeinsam mit der Scheidung entschieden, andere nur auf gesonderten Antrag.
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) — wird von Amts wegen durchgeführt
- Zugewinnausgleich (Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens)
- Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
- Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Aufteilung des Hausrats und Zuweisung der Ehewohnung
Der Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aus. Er wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt — die Ehegatten müssen dazu Auskünfte über ihre Versorgungen erteilen.
Bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren findet er nur auf Antrag statt. Durch eine notarielle Vereinbarung lässt sich der Versorgungsausgleich modifizieren oder ausschließen, was vom Gericht jedoch auf Angemessenheit geprüft wird.
Trennung richtig gestalten
Schon die Trennung sollte bewusst gestaltet werden, denn sie setzt das Trennungsjahr in Gang und beeinflusst Unterhalts- und Vermögensfragen. Es empfiehlt sich, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren und wichtige Unterlagen zu sichern.
Während der Trennung können bereits Trennungsunterhalt verlangt, die Nutzung der Wohnung geregelt und der Umgang mit den Kindern organisiert werden. Eine frühe Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, die später teuer werden können.
Halten Sie fest, seit wann Sie getrennt leben — notfalls per kurzem Schreiben an den Partner. Der Trennungszeitpunkt ist für das Trennungsjahr und den Zugewinnausgleich von Bedeutung.
Was kostet die Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser bemisst sich vor allem nach dem dreifachen Nettomonatseinkommen beider Ehegatten, zuzüglich Vermögenswerten. Aus dem Verfahrenswert ergeben sich Gerichts- und Anwaltskosten nach festen Tabellen (FamGKG/RVG).
Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich die Kosten erheblich senken, weil nur ein Anwalt nötig ist und Folgesachen nicht streitig verhandelt werden. Je mehr die Ehegatten vorab einvernehmlich regeln, desto günstiger wird das Verfahren.
Reicht Ihr Einkommen nicht aus, übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise (Verfahrenskostenhilfe). Wir prüfen Ihren Anspruch in der Erstberatung.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Viele Konflikte lassen sich vermeiden, indem die Ehegatten die Folgen ihrer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Darin können Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Hausrat und die Ehewohnung einvernehmlich und individuell geregelt werden.
Die Vereinbarung bedarf in weiten Teilen der notariellen Beurkundung. Sie schafft Planungssicherheit, verkürzt das gerichtliche Verfahren und ist fast immer günstiger und schonender als ein Streit über jede einzelne Folgesache.
Internationale Scheidung
Bei Ehen mit Auslandsbezug — etwa unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland — stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Innerhalb der EU regeln dies europäische Verordnungen; teils können die Ehegatten das anwendbare Recht wählen.
Solche Konstellationen sind komplex und sollten frühzeitig geprüft werden, da die Wahl von Gerichtsstand und Recht erhebliche Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensausgleich haben kann.
