Schätzen Sie die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung in rund zwei Minuten — nach dem aktuellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Familiengerichtskostengesetz. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen; die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.
Grobe Angaben genügen für eine erste Orientierung. Pflicht ist nur mindestens ein Nettoeinkommen.
Monatliches Nettoeinkommen in Euro.
Monatliches Nettoeinkommen in Euro.
Nach Abzug von Schulden (Freibetrag: 60.000 €).
Nach Abzug von Schulden (Freibetrag: 60.000 €).
Je Kind werden 250 € vom Einkommen abgezogen.
Bei Ehen über 3 Jahre i. d. R. durchzuführen.
Jedes auszugleichende Anrecht erhöht den Wert.
Einvernehmlich = nur ein Anwalt nötig.
Bitte geben Sie mindestens ein Nettoeinkommen ein.
Wir ordnen die Zahlen in der Erstberatung (149 €, anrechenbar) für Ihren konkreten Fall ein — und prüfen Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.
Eigene Frage stellenMaßgeblich ist nach § 43 FamGKG das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten (abzüglich eines Freibetrags je Kind). Hinzu kommen ein Zuschlag für Vermögen über dem Freibetrag sowie der Wert des Versorgungsausgleichs. Aus dem Verfahrenswert ergeben sich Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Antrag stellt. Der andere stimmt zu und spart sich die eigenen Anwaltskosten – das ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren mit zwei Anwälten.
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung nach dem aktuellen RVG und FamGKG (Stand 2025/2026). Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Familiengericht am Ende des Verfahrens fest. In der Erstberatung (149 €, anrechenbar) ordnen wir die Zahlen für Ihren konkreten Fall ein.
Bei geringem Einkommen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung. Wir prüfen Ihren Anspruch im Erstgespräch und stellen den Antrag für Sie.
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