Kanzlei Mechriki & Kollegen · Bremen

Steuerrecht
Fristen wahren, Bescheide prüfen.

Einspruch gegen Steuerbescheide, Begleitung bei Betriebsprüfungen und Vertretung vor dem Finanzgericht — für Privatpersonen und Unternehmen in Bremen und umzu.

Unsere Leistungen

Steuerrecht —
was wir für Sie tun.

Steuerbescheide sind häufig fehlerhaft — und die Fristen sind kurz: Gegen einen Steuerbescheid können Sie regelmäßig nur einen Monat lang Einspruch einlegen. Wir prüfen Ihren Bescheid, wahren die Frist und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt durch.

Ob Einspruchsverfahren, Betriebsprüfung, Selbstanzeige oder Klage vor dem Finanzgericht — wir vertreten Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen sachlich, klar und mit Blick auf das wirtschaftlich Sinnvolle.

  • Steuerbescheide prüfen und Einspruch einlegen
  • Begleitung bei Betriebs- und Außenprüfungen
  • Selbstanzeige und Berichtigung (§ 371 AO)
  • Aussetzung der Vollziehung, Stundung und Erlass
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht
  • Steuerstrafrecht und steuerliche Bußgeldverfahren

Ihr Ansprechpartner

MMMartin G. Mechriki Martin G. MechrikiFachanwalt für Familienrecht · Kanzleiinhaber

Kosten: Die Vergütung richtet sich nach dem RVG bzw. — bei beratender Tätigkeit — nach transparenter Vereinbarung (Stundenhonorar oder Pauschale). Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, prüfen wir vorab; das Modell stimmen wir immer zuerst mit Ihnen ab.

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So gehen wir vor

Ihr Weg zu Ihrem Recht

1

Bescheid prüfen

Wir sichten Bescheid und Unterlagen und klären die Erfolgsaussichten — fristwahrend.

2

Einspruch / Antrag

Wir legen Einspruch ein und beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung.

3

Verfahren

Wir vertreten Sie im Einspruchs- und ggf. Klageverfahren gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

4

Lösung

Wir arbeiten auf eine sachgerechte, wirtschaftlich tragbare Lösung hin.

Ratgeber

Wissen zum Steuerrecht

Verständlich erklärt — die wichtigsten Fragen rund um Steuerrecht.

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Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist, Ablauf, Erfolgsaussichten

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Rechtsprechung

Aktuelle Entscheidungen zum Steuerrecht

Wichtige Urteile verständlich erklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Steuerrecht

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.

Eigene Frage stellen

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Die Frist ist kurz und wird streng gehandhabt — wir prüfen sofort und legen fristwahrend Einspruch ein.

Zunächst ja — ein Einspruch hemmt die Fälligkeit nicht automatisch. Bei Erfolgsaussicht beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung, damit Sie vorerst nicht zahlen müssen.

Häufig ja. Wir begleiten die Prüfung, kommunizieren mit dem Finanzamt und verhindern, dass vorschnelle Aussagen zu Ihren Lasten gehen — gerade bei streitigen Feststellungen.

Gut vorbereitet

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Diese Unterlagen helfen uns, Ihren Fall im Erstgespräch schnell und konkret einzuschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem — kommen Sie mit dem, was Sie haben.

Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich — an allen drei Standorten.

Persönlich für Sie da

Steuerrecht? Wir prüfen Ihren Fall.

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