Kanzlei Mechriki & Kollegen · Bremen

Strafrecht
Schweigen ist Ihr gutes Recht.

Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl? Sagen Sie nichts zur Sache — und rufen Sie uns an. Wir verteidigen Sie entschlossen und diskret.

Schweigen schützt

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen — weder bei der Polizei noch beim Gericht. Nutzen Sie dieses Recht.

Sofort anrufen: 0421 · 610 322 81
Unsere Leistungen

Strafrecht —
was wir für Sie tun.

Der wichtigste Rat zuerst: Machen Sie als Beschuldigter keine Angaben zur Sache und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Das Recht zu schweigen darf Ihnen nie zum Nachteil ausgelegt werden.

Wir verteidigen Sie im Ermittlungs- und Hauptverfahren, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Als Geschädigte vertreten wir Sie zudem in der Nebenklage. Schnell, diskret und entschlossen.

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Einspruch gegen den Strafbefehl
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Unfallflucht)
  • Nebenklage — Vertretung von Geschädigten
  • Vorladung und Durchsuchung — sofort handeln

Ihr Ansprechpartner

IMIsabella Mensah Isabella MensahRechtsanwältin in Anstellung

Kosten: Die Kosten richten sich nach dem RVG; in vielen Fällen vereinbaren wir eine transparente Honorarvereinbarung. Eine Strafrechtsschutzversicherung greift bei Fahrlässigkeitsvorwürfen. Im Erstgespräch klären wir alles Weitere.

Verteidigung anfragen
So gehen wir vor

Ihr Weg zu Ihrer Verteidigung

1

Sofortkontakt

Bei Vorladung oder Durchsuchung: nichts sagen, sofort anrufen.

2

Akteneinsicht

Wir beantragen Akteneinsicht — die Grundlage jeder Verteidigung.

3

Strategie

Wir entwickeln die Verteidigungslinie und prüfen eine Einstellung.

4

Verhandlung

Wir vertreten Sie konsequent vor Gericht.

Ratgeber

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Wichtig: Ihr Schweigerecht Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Rufen Sie uns vor jeder Aussage an: 0421 · 610 322 81.
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Strafrecht

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, kostenfrei und unverbindlich.

Eigene Frage stellen

Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen und keine Angaben machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie zunächst Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen. Kontaktieren Sie uns vor jeder Aussage.

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ohne Einspruch wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Oft lässt sich durch Verteidigung eine mildere Strafe oder Einstellung erreichen.

Als Beschuldigter grundsätzlich nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung und Akteneinsicht. Vorschnelle Aussagen schaden der Verteidigung häufig. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Als Geschädigter einer Straftat (z. B. Körperverletzung, Sexualdelikt) können Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen und so aktiv Einfluss nehmen. Wir vertreten Ihre Interessen im Strafprozess.

Gut vorbereitet

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Diese Unterlagen helfen uns, Ihren Fall im Erstgespräch schnell und konkret einzuschätzen. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem — kommen Sie mit dem, was Sie haben.

Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich — an allen drei Standorten.

Persönlich für Sie da

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Diskret, entschlossen und ohne Umwege direkt zum zuständigen Anwalt.